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Gut zu Wissen:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur sichtwandel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Agentur sichtwandel (nachfolgend „Agentur" genannt), die von ihr im Zusammenhang mit der Modelvermittlung erbracht werden.

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Dienstleistungen der Agentur im Zusammenhang mit der Modelvermittlung. Individualvereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden gehen in diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor. Zu den AGB der Agentur im Widerspruch stehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn die Agentur diese schriftlich genehmigt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.sichtwandel.de publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei der Agentur bezogen werden. Die Agentur behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern.

 

2. Buchungsbestimmungen

2.1 Castings

Alle Modelkategorien haben Anspruch auf ein Castinghonorar in Höhe von EUR 40,00 für eine Dauer von maximal 30 Minuten. Bei längerer Dauer oder Wartezeit hat das Model Anspruch auf sein übliches Modelhonorar. Bei einem Castingtermin fallen keine Reisespesen für das Model an. Fotos und Filmcastings dürfen nicht veröffentlicht werden. Für das Model wird eine Provision zugunsten der Agentur in Höhe von EUR 40,00 berechnet. Bei einem Missbrauch gelten die unter Ziff. 4.3 genannten Bestimmungen.

 

2.2 Optionen

Optionen sind provisorische Buchungen, die bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt werden können. Danach gilt die Option automatisch als Festbuchung. Sollte für das optionierte Model während der Optionszeit eine Festbuchung bei der Agentur eintreffen, würde diese unverzüglich beim Kunden anfragen, ob das optionierte Model nunmehr fest gebucht werden soll. Der Kunde muss dies innerhalb einer Zeit von acht Stunden entscheiden. Erfolgt keine Reaktion, wird die Option gelöscht und das optionierte Model anderweitig fest verbucht.

 

2.3 Festbuchungen

Festbuchungen sind für alle Parteien (Kunde, Agentur, Model) verbindlich.

 

2.4 Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und mit einem Ausweichtermin gebucht werden. Der Kunde kann eine Wetterbuchung bis spätestens eine Stunde vor Anreisebeginn des Models kostenlos absagen. Die Wetterbuchung wird dann auf den Ausweichtermin verschoben. Fällt die Wetterbuchung auch im Ausweichtermin aus, ist für das Model die erste Honorarstunde und für die Agentur das entsprechende Vermittlungshonorar fällig. Beim Model angefallene Spesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Kann auch der Ausweichtermin nicht eingehalten werden, gelten die allgemeinen Umbuchungsbestimmungen gemäß Ziffer 2.5.

 

2.5 Umbuchungen
Bei Umbuchungen werden dem Kunden 15 % des vereinbarten Modelhonorars in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Umbuchungen bis 24 Stunden von Einsatzbeginn sind 50 % des vereinbarten Modelhonorars fällig. Hinzu kommt die Provision der Agentur. Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Absage und werden wie diese behandelt und berechnet.

 

2.6 Folgebuchungen von Models
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision auch für alle Folgebuchungen eines Models, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen mit Models unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Die Kontaktaufnahme zum Model darf ausschließlich über die Agentur erfolgen.

 

2.7 Absage von Festbuchungen
Bei der Absage von fest gebuchten Terminen innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitraum (maßgeblich ist der Einsatzbeginn) ist das volle vereinbarte Honorar für das Model und die entsprechende Provision zu Gunsten der Agentur geschuldet. Die Agentur behält sich weitere Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor.

 

3. Einsatzbestimmungen / Haftung
3.1 Interviews / Ton- und Bildaufnahmen
Ohne die Einwilligung der Agentur dürfen außer während des gebuchten Modeleinsatzes weder Ton- und Bildaufnahmen noch Interviews von und mit Models gemacht werden. Dies gilt auch für den gesamten Backstage-Bereich.

 

3.2 Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, keine privaten Daten des Models, Adressen und Telefonnummern abzuspeichern, zu veröffentlichen, zu verkaufen oder in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben. Er wird die Privatsphäre des Models respektieren.

 

3.3 Einsatzzeit
Models können tage- oder halbtageweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Einsatzzeit 8 Stunden, bei Halbtagsbuchungen 4 Stunden. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Einsatzort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling, Anproben usw.) gilt als Einsatzzeit. Der Kunde muss ausreichende Pausen gewähren. Auch wenn die gebuchte Zeit nicht vollständig beansprucht wurde, ist das vereinbarte Tages- oder Halbtageshonorar mit entsprechender Provision zugunsten der Agentur zu zahlen. Erbringt das Model mehr Einsatzzeit als geplant, so erhöhen sich Honorar und Provision um den Prozentsatz, der dem Verhältnis von mehr geleisteter Einsatzzeit zu der gebuchten Einsatzzeit entspricht. (Beispiel: Halbtagsbuchung mit 4 Stunden. Tatsächlich geleistet 5 Stunden. Mehrarbeitszeit: 1 Stunde. Die Mehrarbeit macht im Verhältnis zur gebuchten Zeit ¼, d.h. 25 % aus. Honorar und Provision erhöhen sich um 25 %.)

 

3.4 Risikoaufnahmen
Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen und sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um das Model vor Verletzungen zu bewahren. Die Agentur haftet für Schäden des Models nicht.
Weist der Kunde nicht bei der Buchung darauf hin, dass es sich um einen Risikoeinsatz handelt, kann das Model die Leistung verweigern und das gesamte vereinbarte Honorar verlangen. Die Provision zugunsten der Agentur wird entsprechend fällig.

 

3.5 Versicherungen / Sozialversicherungen / Steuern des Models
Der Abschluss von Versicherungen für das Model beim Einsatz ist Sache des Kunden. Die Agentur trifft hier keine Verpflichtung, da sie nur als Vermittlerin tätig ist.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Model als selbstständiger Unternehmer entrichtet.

 

3.6 Abwesenheit und Verspätung des Models
Bei Abwesenheit oder Verspätung des Models ist die Agentur in keinem Falle haftbar.

In Fällen von höherer Gewalt ist auch das Modell nicht haftbar. Im Falle von Verschulden des Models hat es die vereinbarte Arbeitzeit nachzuarbeiten und gegebenenfalls entstandene Schäden zu ersetzen.

3.7 Krankheit und Unfall
Ist das Model wegen Krankheit oder Unfall verhindert, hat es die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen. Es hat ferner den Unfall bzw. seine Krankheit gegenüber Kunden und der Agentur schriftlich nachzuweisen. Erfolgt kein entsprechender Nachweis, so muss es für den Schaden aufkommen, den es durch seine Abwesenheit verursacht hat.
Die Agentur wird dem Kunden nach Möglichkeit Ersatzmodels vorschlagen. Der Kunde hat in jedem Falle das Recht zur sofortigen Aufhebung des Werbemodelvertrages. In diesem Falle sind weder Honorar noch Provision geschuldet.

3.8 Gewährleistung
Die Agentur haftet nicht für Verspätungen, Nichterscheinen physische und psychische Veränderungen, Krankheit usw. des Models. Kann der Einsatztermin aufgrund entsprechender Gründe nicht erfolgreich durchgeführt werden, ist dies vom Kunden (soweit möglich) durch Fotoaufnahmen zu dokumentieren. Weitere Aufnahmen sind unzulässig. Der Kunde wird von seiner Leistungspflicht frei. Schadensersatzansprüche gegen Agentur und Model werden ausgeschlossen, soweit kein Fall von § 309 Nr. 7 BGB vorliegt.

3.9 Verwertung von Material
Kann produziertes Material aus technischen, ästhetischen, politischen, religiösen, ethischen oder sonstigen Gründen nicht verwertet werden, so können weder Model noch Agentur hierfür in Anspruch genommen werden. Honorar- und Provisionsansprüche bestehen in vollem Umfange.

4. Nutzungs- und Verwertungsrechte
4.1 Zeitlicher, räumlicher und sachlicher Bereich
Nutzungs- und Verwertungsberechtigungen werden individualvertraglich vereinbart und sind dem jeweiligen Werbemodelvertrag zu entnehmen.
Eine Verwendung des Materials in pornographischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, u. z. gleichviel ob direkt oder implizit, oder in Kombination mit anderen Materialien, ist untersagt.

Eine Verwendung des Materials in der Art, dass das Model auf den Bildern dem gewöhnlichen Betrachter in entstellter oder nachteiliger Weise erscheint, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der i-GATE GmbH i.L. gestattet.

 

4.2 Buyouts
Buyouts sind vor dem Produktionstermin ausschließlich mit der Agentur zur regeln. Buyout-Verhandlungen mit einem Model sind unzulässig. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass nur die Aufnahmen verwertet werden, auf die sich das Buyout bezieht. Die Verwertung von anderem Material, ob durch ihn selbst oder durch Dritte (z. B Fotograf), hat er durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

 

4.3 Missbrauch von Material
Die Verwendung des Bildmaterials richtet sich nach dem mit der Agentur vereinbarten Zweck und dem bezahlten Honorar und darf nur von dem Kunden bzw. den im Zweck bezeichneten Abnehmern des Kunden verwendet werden. Eine zweckfremde Verwertung des Materials ist unzulässig. Gleiches gilt für eine Verwertung außerhalb des bestimmten zeitlichen und räumlichen Rahmens. Diese Verpflichtung trifft auch den vom Kunden beauftragten Fotograf. Ohne schriftliche Zustimmung der Agentur darf Bildmaterial nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig publiziert werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine von der Agentur festzusetzende Vertragsstrafe, die ggf. vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann, gegenüber dem Kunden fällig. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

5. Abrechnung und Spesen
5.1 Modelhonorar
Das Modelhonorar wird zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart. Die Agentur wird dem Kunden eine Rechnung des Models zur Verfügung stellen. Die Zahlung des Modelhonorars hat direkt an die Agentur zu erfolgen.

 

5.2 Provision
Die Agentur stellt dem Kunden eine Provision in Rechnung. Diese ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer geschuldet. Die Agentur wird dem Kunden eine entsprechende Rechnung zur Verfügung stellen. Die Provision ist direkt an die Agentur zu zahlen.

 

5.3 Aufschiebende Bedingung
Erst mit Zahlung des Modelhonorars und der Provision gehen die Nutzungs- und Verwertungsrechte hinsichtlich des Materials in dem individual vertraglich vereinbarten Umfange auf den Kunden über.

 

5.4 Spesen
Der Umfang der Spesen ist zwischen Kunde und Agentur zu vereinbaren. Grundsätzlich werden Reisekosten bei eigenem PKW mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer ersetzt. Werden Fahrscheine der Bahn vorgelegt, so wird die 2. Klasse erstattet.

 

5.5 Verpflegung
Der Kunde wird das Model während der gesamten Arbeitszeit verpflegen. Ist ihm dies nicht möglich, so hat er auch die Selbstverpflegungskosten des Models zu erstatten.

 

5.6 Honorarminderung
Sollten Model und Kunde eine Verminderung des Honorars vereinbaren, so bleibt die Provisionsforderung der Agentur hiervon unberührt.

 

5.7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen des Models und der Agentur sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Für die darauf folgenden Mahnungen wird eine Pauschale von 5,00 EUR pro Mahnung in Ansatz gebracht.

 

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Wolfsburg vereinbart.


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